Verpackung
INFORMATION FÜR ENDVERBRAUCHER ÜBER DIE RÜCKGABEMÖGLICHKEIT VON VERPACKUNGEN NACH § 15 ABS. 1 SATZ 1 BIS 5 VERPACKG
Wir sind nach dem VerpackG zur unentgeltlichen Rücknahme der Verkaufs- und Transportverpackungen verpflichtet, mit denen wir unsere Produkte an Sie ausliefern. Diese Verpflichtung umfasst auch Mehrwegverpackungen.
Die vorgenannten Verpackungen werden durch uns unentgeltlich zurückgenommen, soweit es sich um gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe handelt, die wir in unserem Warensortiment führen.
Die Verpackungen gehören nicht in den Restmüll, sondern zurück in den Wirtschaftskreislauf. Mit der Rückgabe kann eine umweltgerechte Verwertung nach den Vorgaben des VerpackG sichergestellt und zudem die Erfüllung der Verwertungsanforderungen erleichtert werden.